Definitionen und Unterschiede von Therapie- und Besuchshunden
Tiergestützte Therapie dient der Förderung von Kindern und der Unterstützung Erwachsener. Auch im pädagogischen und seelsorgerischen Bereich, in Ergo- ,Logo- ,Physio – oder Psychotherapiepraxen sowie in Alten – bzw. Pflegeheimen, Behinderten-einrichtungen und Hospizen gewinnen Tiergestützte Interventionen zunehmend an Bedeutung. Anders, als bei den sog. „Assistenzhunden“ (= früher sprach man von „Be-hindertenbegleithunden“), gibt es in Deutschland bislang aber keine verbindliche oder gar gesetzliche Regelung für die Ausbildung von Therapiehunde-Teams. Daher mangelt es auch an einheitlichen Begriffen und Definitionen. Abhängig davon, wo, wofür bzw. von wem ein (ausgebildeter) Hund später einmal eingesetzt wird, spricht man somit von einem „Therapiehund“ oder einem „Besuchshund“.
Unser Ausbildungspartner DBTB verwendet die Bezeichnung „Therapiehunde -Team“ für Personen, die einen medizinischen, therapeutischem, sozialen, pädagogischen oder heilpädagogischen Hintergrund haben und als Angestellte oder freiberuflich – begleitet von ihrem (ausgebildeten) Hund – in den verschiedenen Bereichen tiergestützter Inter-ventionen tätig werden. Die Bezeichnung „Therapiehunde – Team“ hängt also ab von dem fachlichen bzw. beruflichen Hintergrund des Menschen. Personen – z.B. aus hand-werklichen Bereichen oder Rentner – , die ganz privat oder ehrenamtlich Menschen in Einrichtungen oder in ihrem häuslichen Umfeld besuchen, sind somit dem Bereich „Be-suchshunde -Team“ zuzuordnen.
„Therapiehunde“ sind Hunde, die in Familien oder bei Privatpersonen im Dienste der Gesundheit, Resozialisierung und Rehabilitation eingesetzt werden.
Hunde allgemein bereichern das Leben des Menschen: Therapiehunde können den Genesungsprozess sogar positiv mitgestalten. Das Team kann seine Dienstleistung vor allem aber ver-schiedenen Institutionen und Einrichtungen anbieten, die sich mit der Wiederherstel-lung und Erhaltung der Gesundheit des Menschen beschäftigen. Dazu zählen sowohl private Praxen für Krankengymnastik, Logopädie, Ergotherapie oder Psychotherapie als auch Förderkindergärten, Senioren – und Pflegeheime, Krankenhäuser und Hospiz.
Eindeutig hingegen ist der Begriff “Besuchshund“. Er wird umgangssprachlich ver-wendet, wenn ein Hundeführer mit seinem (ausgebildeten) Hund Menschen aufsucht, ohne sie zu behandeln. Dabei sind die Ausbildungsanforderungen an den Hund gleich. Nach erfolgreicher Ausbildung kommt also auch ein Einsatz als Besuchshund in Frage, zum Beispiel um Menschen mit einer Mobilitätseinschränkung mehr Teilhabe am sozia-len Leben zu ermöglichen.